Zukünftig kann der Vorstand durch nur 5 Mitglieder gebildet werden. Die Mindestanzahl der Vorsitzenden wurde auf 2 gesenkt.
Neu ist auch, dass im Falle des Ausscheidens eines Vorstandsmitglieds oder Vorsitzenden eine Nachwahl im Rahmen einer außerordentlichen Mitgliederversammlung für die verbleibende Amtszeit stattfinden kann.
Die Amtsperiode endet zukünftig mit dem Ablauf des Tages der Wahl eines neuen Vorstandes.


