Donnerstag, 09. September 2010
Herausgeber: Ortsgewerbeverein Groß-Umstadt 1849 e.V.

Städtebauliche Lagen

Am 4.11.2009 fand diesbezüglich eine ausserordentliche Bauausschuss-Sitzung im kleinen Saal der Stadthalle statt. Herr Bürgermeister Ruppert fasste in kurzen Worten die Brisanz dieses Themas für die Gemeinde zusammen und Herr Stadtplaner Hoffmann erläuterte nochmals im Einzelnen alle Anträge.

Neben den Mitgliedern des Ausschusses und den politischen Vertretern aller Parteien sowie den Ortsbeiräten aller Stadtteile, waren auch eine größere Zahl von interessierten Bürgern anwesend. Von insgesamt 35 Änderungsanträgen, die die Stadt mit Hilfe des Stadtplaners Hoffmann hat formulieren lassen, betreffen im wesentlichen nur die Anträge 26 bis 35 das Gewerbe. Bei den übrigen Anträgen handelt es sich vornehmlich um die Ausweisung oder Änderungen von Wohnflächen innerhalb des Flächennutzungsplanes der Stadt. Bezüglich der Gewerbeflächen sieht der Regionalplan eine Minderung dieser im derzeitigen Flächennutzungsplan ausgewiesenen Gewerbeflächen vor. Aufgrund der bereits rechtskräftigen Bebauungspläne aus den Jahren 2006 bis 2009 ist eine Anhebung auf 38 ha Gewerbefläche erforderlich. Dies wurde beantragt. Besonders brisant ist der im Regionalplan und insbesondere in dem damit verbundenen Einzelhandelskonzept, verwendete Wortlaut „in städtebaulichen Lagen“. Es wurde der Antrag gestellt, diese Formulierung zu streichen. Hier (Antrag 27 bis 31) beginnt die Brisanz des Themas, insbesondere für unsere Gemeinde und unser Gewerbe. Der Regionalplan in Verbindung mit dem Einzelhandelskonzept sieht vor, zukünftig die Ansiedlung von Einzelhandelsflächen nur noch in einem kleinen Bereich der historischen, denkmalsgeschützten Altstadt, zuzulassen. Selbst Bereiche wie die Carlo-Mierendorf-Strasse oder die Bereiche um den neuen REWE-Markt würden nicht mehr zu diesen Flächen zählen. Die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches der Stadt Groß-Umstadt wird mittels Kartenmarkierung auf die historische Altstadt begrenzt. Die Stadt und auch der OGV, mittels eigenem Antrag, hat hier einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung gestellt, da diese Verfahrensweise völlig wirklichkeitsfremd ist. Der Antrag beinhaltet eine Erweiterung der zentralen Versorgungsfläche auf den heute gültigen Stand und eine Erweiterung des Versorgungskernes der Stadt, auf ein erträgliches und vernünftiges Mass. Die Anträge 31-35 betreffen Einkaufszentren und großflächige Einzelhandels- und Handelsbetriebe, sowie die damit verbundene Sortimentsliste. Hier findet nach Ansicht des Stadtplaners, der Stadt und des Gewerbevereines ein grundlegender Eingriff in die demokratischen Entscheidungsmöglichkeiten der kommunalen Verwaltungen und Mandatsträger statt. Bei unverändertem Inkrafttreten, würde somit überregional über Größe, Art und Sortiment des Einzelhandels entschieden. Ferner betreffen die Formulierungen auch bereits bestehende und genehmigte Vorhaben und schränken diese ein. Entsprechende Änderungsanträge wurden gestellt.
Es wurde von Seiten des Weinbauvereines ein Antrag auf Erweiterung von Anbauflächen zur Sicherstellung der Marktposition des Umstädter Weines gestellt. Der Vorsitzende Franz Huber erläuterte die Situation und den Antrag. Im Wesentlichen geht es um die Sicherung der Marktposition für den Fall von Ernteausfällen im Weinbau. Der Umstädter Wein hat sich in den letzten Jahren derart erfolgreich am Markt platziert, dass im Falle einer schlecht ausfallenden Ernte, die Versorgung der Stammkundschaft, durch die bestehenden Anbauflächen, nicht mehr gewährleistet ist. Um dies zu verhindern, und im Hinblick auf die 2015 in Kraft tretenden EU Verordnungen, ist eine Erweiterung der Anbauflächen erforderlich. Der Antrag soll noch in diesem Jahr gestellt werden. Um eine Bewirtschaftung der relevanten Flächen möglich zu machen, muß über den Antrag noch in diesem Jahr entschieden werden. Bürgermeister Ruppert wies darauf hin, dass für die Antragstellung ein einfacher Magistratsbeschluss ausreiche. Von den meisten Fraktionen wurde darum gebeten, über den Antrag 6 (hier geht es um das Vorranggebiet Gewerbe und Industrie am Semmer Eck) und über den Antrag 24 (Windkraftwerk am Geopark) noch nicht abzustimmen. Man wollte diese beiden Punkte erst nach der Bürgerversammlung am 10. November  entscheiden.
Abschließend wies Herr Ruppert noch darauf hin, dass dieses sehr komplexe Thema natürlich nicht nur die Gemeinde Groß-Umstadt betreffe, sondern eine Unzahl von Klein- und Mittelzentren in Hessen. Die Planer des Regionalplanes stammen in der Regel aus Groß-Zentren wie Frankfurt und denken entsprechend, ohne dabei zu berücksichtigen, dass die örtlichen Gegebenheiten in Klein– und Mittelzentren eine derartige Denkweise und Planung gar nicht zulassen. Er geht davon aus, dass aufgrund der unzähligen von Gemeinden und Institutionen gestellten Anträge es nicht zu einer Ratifizierung des Regionalplanes 2009 kommen werde. In der Bürgerversammlung am 10. November schien sich alles nur noch um die Windanlagen zu drehen. In der darauffolgenden Stadtverordnetenversammlung wurden die Anträge so wie Sie sie kennen beschlossen. Die Flächenbegrenzung des Antrags Nr. 6 wurde allerdings herausgenommen, da zwischenzeitlich die Meinung dominierte, dass hier sonst im vorauseilenden Gehorsam eine Option vergeben wird. Wir können diese Meinung nur unterstützen, gerade unter Berücksichtung der Zuteilung in anderen Kommunen.
 
 

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