09. Februar 2010/dpa Die Hartz-IV-Regelsätze sind verfassungswidrig. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag
Die Berechnung sei nicht transparent genug. Die Richter gaben dem Gesetzgeber auf, die Vorschriften bis zum Jahresende neu zu fassen. Ob Bezieher des Arbeitslosengeldes II deshalb mehr Geld bekommen müssen, ließ das Gericht offen. Bis dahin können die knapp sieben Millionen Hilfebedürftigen ergänzende Leistungen beanspruchen, soweit dies zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums erforderlich ist.
In der mündlichen Urteilsbegründung hieß es, da die Höhe der Leistungen aus dem Grundgesetz nicht direkt abzuleiten sei. Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier begründete das Urteil auch damit, dass die Leistungen aus Hartz IV gegenwärtig auch weder für Kinder noch für Erwachsene „offensichtlich unzureichend“ seien.. Die gegenwärtigen Sätze seien aber „nicht in verfassungsmäßiger Weise ermittelt worden“. Der Gesetzgeber müsse sie daher „in einem transparenten und sachgerechten Verfahren“ neu berechnen.
Die Berechnung sei nicht transparent genug. Die Richter gaben dem Gesetzgeber auf, die Vorschriften bis zum Jahresende neu zu fassen. Ob Bezieher des Arbeitslosengeldes II deshalb mehr Geld bekommen müssen, ließ das Gericht offen. Bis dahin können die knapp sieben Millionen Hilfebedürftigen ergänzende Leistungen beanspruchen, soweit dies zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums erforderlich ist.
In der mündlichen Urteilsbegründung hieß es, da die Höhe der Leistungen aus dem Grundgesetz nicht direkt abzuleiten sei. Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier begründete das Urteil auch damit, dass die Leistungen aus Hartz IV gegenwärtig auch weder für Kinder noch für Erwachsene „offensichtlich unzureichend“ seien.. Die gegenwärtigen Sätze seien aber „nicht in verfassungsmäßiger Weise ermittelt worden“. Der Gesetzgeber müsse sie daher „in einem transparenten und sachgerechten Verfahren“ neu berechnen.


