Freitag, 30. Juli 2010
Herausgeber: Ortsgewerbeverein Groß-Umstadt 1849 e.V.

Unternehmer Tipps

Steuern sparen für Ehepaare

Groß-Umstadt, 27.11.2009-Kroll - Das deutsche Einkommensteuergesetz gibt Ehepaaren die Wahlmöglichkeit der Zusammenveranlagung oder der getrennten Veranlagung zur Einkommensteuer. Dieses Wahlrecht kann jährlich neu ausgeübt werden. Grundsätzlich werden Ehepaare automatisch zusammen veranlagt, wenn nicht ein Partner eine getrennte Veranlagung wählt, da dies in den meisten Fällen die günstigere Veranlagungsform ist. Bei der Veranlagung spielt die Verteilung der Lohnsteuerklassen keine Rolle, da das Einkommen beider Ehegatten zusammen gezählt und nach der Splittingtabelle versteuert wird.

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